EPFL-Campus – Schutz der Bausubstanz unter Wahrung der Dynamik

Die ersten Gebäude auf dem EPFL-Campus sowie deren Umgebung stehen nun unter Denkmalschutz - 2026 EPFL / Jamani Caillet - CC-BY-SA 4.0
Die ersten Gebäude auf dem EPFL-Campus sowie deren Umgebung stehen nun unter Denkmalschutz. Ein Kooperationsabkommen zwischen dem Kanton Waadt, der EPFL und dem ETH-Rat begleitet dies mit dem klaren Ziel, dieses Wahrzeichen der Architektur des 20. Jahrhunderts zu erhalten und gleichzeitig seine Weiterentwicklung sicherzustellen.
Der Campus beginnt eine neue Etappe seiner Geschichte. Der Kanton Waadt und die EPFL haben heute bekanntgegeben, dass die Gebäude und ihre Umgebung aus der ersten Bauetappe des Campus von 1969 bis 1984 nun als Baudenkmäler eingestuft sind. Diese Anerkennung als Kulturerbe geht einher mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kanton Waadt, der EPFL und dem ETH-Rat, der den Betrieb der Gebäude im Besitz des Bundes koordiniert.
Das vom Büro Zweifel + Strickler + Associés entworfene architektonische Ensemble mit 158 800 Quadratmetern Geschossfläche zeichnet sich unter anderem durch sein modulares Prinzip und seine hohe Anpassungsfähigkeit aus. Mit diesen Qualitäten hat der Campus die Entwicklung der Lehr- und Forschungstätigkeit über die Jahrzehnte hinweg begleitet.

Erhaltung des Erbes und Begleitung seiner Entwicklung
Das Abkommen zielt darauf ab, dieses Gleichgewicht zwischen Bewahrung und Wandel aufrechtzuerhalten. Es soll die architektonischen und historischen Merkmale der aus Büro- und Laborräumen bestehenden Überbauung schützen und der EPFL den nötigen Handlungsspielraum für Renovationen, Umbauten und zukünftige Anpassungen geben.
«Die Vergangenheit hat Zukunft. Dieses Erbe zu schützen, bedeutet nicht Starre, sondern soll ermöglichen, es weiterzuentwickeln. Die heute getroffene Vereinbarung zeigt, dass Kulturerbe und Weiterentwicklung mit Dialog und Vertrauen gemeinsam voranschreiten können», betonte Isabelle Moret, Waadtländer Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Wirtschaft, Innovation, Beschäftigung und Kulturerbe (DEIEP) bei einem Medienrundgang vor Ort.

Campus-Architektur lebt
Für die EPFL bedeutet diese Würdigung auch eine Wertschätzung für die Architektur, die Teil ihrer Identität ist. «Unser Campus ist ein lebendiges Erbe, das es zu bewahren und laufend den Entwicklungen in Lehre, Forschung und Innovation anzupassen gilt. Besonders freut mich, dass wir mit dem Kanton einen agilen Prozess aufgleisen konnten, der diese Entwicklungsdynamik fördert und uns erlaubt, unsere Spitzenposition zu halten», sagt Anna Fontcuberta i Morral, Präsidentin der EPFL.
Mit der Vereinbarung bekräftigen die drei Partner eine gemeinsame Vision: ein aussergewöhnliches architektonisches Erbe zu bewahren und gleichzeitig die EPFL in die Lage zu versetzen, auch in den kommenden Jahrzehnten in puncto Lehre, Forschung und Innovation an der Spitze zu bleiben.

Kontinuierlicher Dialog
Das Abkommen etabliert einen kontinuierlichen Kooperationsmechanismus zwischen der EPFL und dem Kanton, der sicherstellt, dass jede Umgestaltung agil und pragmatisch begleitet wird und zugleich das Erbe und die Entwicklungsambitionen des Campus berücksichtigt werden.
Mindestens alle zwei Monate wird ein Projektausschuss zusammentreten, um eine regelmässige Überwachung der Arbeiten zu gewährleisten. Sobald eine Projektart genehmigt ist, können die entsprechenden Massnahmen ohne weiteren formellen Aufwand umgesetzt werden. Die bewilligten Lösungen können auch als Referenz für ähnliche Arbeiten dienen.
Bei grösseren Renovationen wird speziell für ganze Gebäude oder Gebäudegruppen ein Steuerungsausschuss eingesetzt. Dieser wird auch über sogenannte Musterzonen entscheiden, die dazu dienen, repräsentative Elemente der ursprünglichen Architektur zu erhalten und zu veranschaulichen.
So behält die EPFL viel Spielraum für die Anpassung ihrer Räumlichkeiten an die Bedürfnisse von Lehre und Forschung und stellt gleichzeitig sicher, dass die Qualitäten des kulturellen Erbes, die das Ensemble so einzigartig machen, systematisch zur Geltung gebracht werden.
































