Eine Konsultation zur Bewältigung der Zahl von Bachelorstudierenden

Um die Qualität des Studiums zu gewährleisten, startet die EPFL heute eine Konsultation zur Überarbeitung des Zulassungsverfahrens.. ©Alain Herzog

Um die Qualität des Studiums zu gewährleisten, startet die EPFL heute eine Konsultation zur Überarbeitung des Zulassungsverfahrens.. ©Alain Herzog

Die akademische Exzellenz der EPFL hatte eine erhebliche Steigerung ihrer Attraktivität zur Folge, insbesondere für Studierende, die ihr Maturadiplom im Ausland erworben haben. Eine Situation, die die Gewährleistung der Studienqualität erheblich erschwert. Deshalb startet die Institution heute eine Konsultation zur Überarbeitung des Aufnahmeverfahrens: Die Zahl der Studierenden würde für das erste Bachelorjahr auf 3’000 begrenzt, und zwar während eines Zeitraums von vier Jahren. Bei Bedarf könnte diese Frist verlängert werden.

In gewisser Weise ist die EPFL Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden. Innerhalb von zwölf Jahren hat sich die Zahl der Studierenden mehr als verdoppelt. Während es 2010 noch 5’283 Studierende für die Bachelor- und Masterstudiengänge waren, nahm die EPFL im Jahr 2023 bereits 10’894 Studierende auf.

Mittlerweile ist diese Situation so problematisch geworden, dass die Studienqualität kaum mehr gewährleistet werden kann: Die Hörsäle sind überfüllt, die Anzahl der Studierenden pro Lehrkraft steigt und die Arbeitsbelastung für die begleitenden Dienste hat erheblich zugenommen. Letztendlich ist diese Realität kaum mit den projektorientierten Veranstaltungen und Kursen vereinbar, die ein integraler Bestandteil der DNA der EPFL sind und die die Entwicklung bereichsübergreifender Kompetenzen wie Problemlösung, Gruppenarbeit, Kreativität oder Kommunikation ermöglichen.

Um die Qualität der Diplome unserer Studierenden beibehalten zu können, erwägt die EPFL ab 2025 die Einführung einer Zulassungsbeschränkung von 3’000 Personen für das erste Bachelorstudienjahr. Vorgesehen ist ein Zeitraum von vier Jahren, der bei Bedarf verlängert werden kann. Das ETH-Gesetz erlaubt nämlich, die Zulassung der Anzahl der Studierenden mit ausländischem Abschluss zu beschränken, wenn Kapazitätsprobleme dies erforderlich machen. Die Schule plant, den Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) um Erlaubnis für die Einführung einer solchen Beschränkung zu ersuchen. Zu diesem Zweck startet sie heute eine Konsultation. Und dies aus gutem Grund: Seit 2010 ist die Zahl der Studierenden an der EPFL, die über einen Schweizer Maturitätsabschluss verfügen, um 28 % gestiegen, während die Zahl der Studierenden mit einem Diplom aus einem anderen Land um 233 % zugenommen hat. Von letzteren kommen mehr als 90 % aus Frankreich.

Warum ein Schwellenwert von 3’000 Studierenden?
Konkret würde das bedeuten, dass alle Personen, die im Besitz einer Schweizer Matura sind, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ohne Einschränkung zugelassen würden. Dasselbe gälte auch für Personen, die ihr erstes Jahr wiederholen. Die noch verbleibenden Plätze bis zur Erreichung des festgelegten Schwellenwerts würden dann in absteigender Reihenfolge ihrer Abiturnoten an Bewerbende mit ausländischen Abschlüssen vergeben. Dadurch würde die Zahl der am Ende aufgenommenen Studierenden um etwa 20 % reduziert. Die Begrenzungsmassnahme würde je nach Entwicklung der Zahl der Studierenden alle vier Jahre neu bewertet werden.

Diesem sorgfältig erwogenen Vorschlag gingen zweijährige Analysen und Diskussionen in Arbeitsgruppen voraus, an denen AGEPoly, der Teachers Council (CCE), die Abteilungsleitung und die Vize-Dekaninnen und -Dekane für Bildung beteiligt waren.

«Mit dieser vorläufigen Begrenzungsmassnahme wollen wir wieder zum Stand von 2020 zurückkehren und so die Qualität der Ausbildung und bestmögliche Studienbedingungen sicherstellen», erklärte Pierre Dillenbourg, Associate Vice President für Bildung.

Ein zu starker Andrang beim Zugang zum Bachelorstudium hat Auswirkungen auf die Masterstufe, da sich die Flut der zum Propädeutikum zugelassenen Personen über fünf Jahre ausbreitet. Auf der Doktorandenebene, wo die Zulassungszahl nicht von der Zahl der Bewerbungen abhängt, sondern von den Mitteln, die in den Labors zur Deckung der Kosten der Doktorierenden zur Verfügung stehen, gibt es diese Auswirkungen nicht.

Seit 2020 kam es zu einer allmählichen Verschlechterung der Situation. Die maximale Auslastung der Unterrichtsräume ist in den grossen Hörsälen mit mehr als 150 Plätzen besonders hoch. Die hohe Zahl der Studierenden führte sogar zu Überbuchungen. In einigen Fällen wären 30 % mehr Plätze erforderlich gewesen, um zu Beginn des Studienjahres 2023 alle Studierenden aufzunehmen.

Deren Betreuungsquote ist in acht Jahren um 40 % gesunken, ein deutlich stärkerer Rückgang als an den anderen Schweizer Universitäten.

Zurzeit wirkt sich das Wachstum der Studierenden auch auf alle Aspekte des Campuslebens aus. So musste das Catering-Angebot auf dem Campus erweitert und der Stundenplan mit der UNIL abgestimmt werden, um insbesondere überfüllte Metros zu vermeiden. Die Wohnungskrise ist ebenfalls eine Tatsache: Im Jahr 2023 hatten einige Studierende zwei Monate nach Semesterbeginn noch immer keine Lösung gefunden.

Eine schrittweise Verbesserung dank neuer Hörsäle
Die Nutzung eines Hörsaals mit 200 Plätzen im künftigen RTS-Gebäude (ab 2025) und der Bau von weiteren 1’500 Plätzen in Hörsälen im neuen Esplanade-Gebäude (ab 2029) sollten eine Verbesserung bringen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Perspektive würde die Beschränkgungsmassnahme auf vier Jahre befristet und bei Bedarf verlängert werden. Diese geplanten Hörsaalplätze werden jedoch dennoch nicht ausreichen, um den Platzmangel zu beheben, wenn keine Vorkehrungen getroffen werden, um das Wachstum zu steuern.

Die Konsultation beginnt heute und dauert bis am 18. März. Nach deren Abschluss wird der Vorschlag, je nach Ergebnis der Konsultation, dem ETH-Rat vorgelegt, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidung treffen wird.


Wer würde ohne Einschränkung zugelassen werden?
Der Vernehmlassungstext sieht eine unbeschränkte Zulassung vor :
a) Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer schweizerischen Maturität, einschliesslich der eidgenössischen Maturität, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
b) Alle Bewerberinnen und Bewerber mit Schweizer Nationalität, die über einen ausländischen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen und die Zulassungsbedingungen erfüllen.
c) Alle Bewerber, die das CMS bestanden haben, ungeachtet ihres Sekundarschulabschlusses.
d) Alle Bewerber, die das erste Jahr wiederholen, ungeachtet ihres Sekundarschulabschlusses, einschließlich derjenigen, die aus dem MAN kommen.
e) Alle Schweizer Bewerber, die die Aufnahmeprüfung an der EPFL bestanden haben.


Autor: Corinne Feuz

Source: EPFL