Ab dem Studienjahr 2025 wird die Zulassung zum Bachelor beschränkt

Die Zulassungsbeschränkung gilt für Studentinnen und Studenten aus dem Ausland mit ausländischem Vorbildungsausweis. © 2022 EPFL/Alain Herzog
Die EPFL hat vom ETH-Rat die Genehmigung erhalten, die Zahl der ausländischen Studentinnen und Studenten, die zum ersten Bachelorstudienjahr zugelassen werden, auf 3 000 zu beschränken. Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Schweizer Matura sind von der Zulassungsbeschränkung nicht betroffen.
Immer mehr Studentinnen und Studenten wählen die EPFL für ihre universitäre Ausbildung, weil die Hochschule international einen ausgezeichneten Ruf geniesst. Doch die finanziellen Ressourcen und das Personal werden immer knapper und die Infrastruktur stösst an ihre Kapazitätsgrenzen. Um die wachsenden Studierendenzahlen zu bewältigen und zugleich eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten zu können, wird die EPFL die Zahl der Studentinnen und Studenten, die zum ersten Bachelorstudienjahr zugelassen werden, auf 3 000 beschränken. Die Zulassungsbeschränkung gilt ab dem Studienjahr 2025 für vorerst vier Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. Der ETH-Rat hat die von der Hochschule am Jahresanfang beantragte Massnahme nach zwei Konsultationsverfahren – einem intern im ETH-Bereich und einem bei den zuständigen Bundesämtern – genehmigt.
Mit der Zulassungsbeschränkung hofft die EPFL, den Studentinnen und Studenten weiterhin optimale Studienbedingungen bieten zu können. Dazu zählen ein angemessenes Betreuungsverhältnis, die angestrebte Förderung von projektbasiertem Lernen sowie Hörsäle, die nicht überfüllt sind. «Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sieht das Projekt «Double Deck», ein neues Gebäude auf der Esplanade, das 2028 fertiggestellt werden soll, 1 500 Plätze vor», erklärt Pierre Dillenbourg, akademischer Vizepräsident und assoziierter Vizepräsident für Bildung. «Aber das ist nur ein Aspekt der Ausbildungsqualität. Wenn das Budget der EPFL nicht erhöht wird, können wir unseren Studentinnen und Studenten in Zukunft nicht mehr das gleiche Betreuungsverhältnis bieten wie heute.»
Die Zulassungsbeschränkung in der Praxis
Wie wird diese Zulassungsbeschränkung konkret umgesetzt? Zunächst werden alle Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Schweizer Matura (die den direkten Zugang zum ersten Bachelorstudienjahr ermöglicht) wie gesetzlich vorgeschrieben ohne Einschränkung zugelassen. Gleiches gilt für alle Studentinnen und Studenten, welche die Aufnahmeprüfung bestanden oder ein Vorbereitungsjahr (CMS) absolviert haben.
Die verbleibenden Plätze werden an Studentinnen und Studenten aus dem Ausland mit ausländischem Vorbildungsausweis vergeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Grundlage ihres auf dem Zeugnis angegebenen Gesamtdurchschnitts (oder ihrer Gesamtpunktzahl) ausgewählt. Wer sich bereits 2024 an der EPFL immatrikuliert hat und das erste Studienjahr wiederholen muss, ist von der neuen Massnahme nicht betroffen.
Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studentinnen und Studenten
Ab dem Herbstsemester 2025 sind ausländische Personen, die zum Studium in die Schweiz kommen, ausserdem von einer weiteren Änderung betroffen: Ihre Studiengebühren, die aktuell bei 1 460 Franken pro Jahr liegen, verdreifachen sich. Danach werden sie alle vier Jahre an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst. Dieser Entscheid wurde vom ETH-Rat getroffen und von beiden Kammern des schweizerischen Parlaments mit grosser Mehrheit befürwortet.
Bereits immatrikulierte Studentinnen und Studenten können ihr Bachelor- oder ihr Masterstudium ohne Gebührenerhöhung abschliessen. Der ETH-Rat hat jedoch beschlossen, den Übertritt vom Bachelor zum Master nicht als kontinuierliches Studium zu betrachten. Wer sich also nach Abschluss eines Bachelors in einen Masterstudiengang einschreibt, muss die dreifachen Gebühren zahlen. Mit diesem Element ist die EPFL ausdrücklich nicht einverstanden. Die Anwendung im Fall von ausländischen Studentinnen und Studenten im Vorbereitungsjahr (CMS) muss noch geklärt werden.
Als Institution, die Inklusion sowie kulturelle und soziale Vielfalt fördert, bedauert die EPFL die finanzielle Differenzierung innerhalb der Studierendengemeinschaft. Die Hochschule denkt aktuell über Massnahmen nach, um ausländische Studentinnen und Studenten optimal zu unterstützen. Weitere Details zur Verdreifachung der Studiengebühren werden (sobald sie bekannt sind) auf der folgenden Website veröffentlicht: https://www.epfl.ch/education/studies/reglement-et-procedure/taxes-d-etudes/finance-cours-autres-frais/.